Gürtelfabrik Bertram

M. Bertram fabrikation mod. Gürtel & Accessoires

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
1. Geltung der Bedingungen    
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern als auch mit Endkunden.  Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verwender sie schriftlich bestätigt.  Abweichenden Geschäftsbedingungen anderer Verwender wird ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot und Vertragsabschluß    
2.1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.  
2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.   
2.3. Für unsere Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung / der schriftliche Auftrag maßgebend.    
2.4. Nebenabreden sind nur wirksam wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

3. Preise    
3.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung / dem Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Standort des Kaufgegenstandes.
3.2. Vereinbarte Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nichts anderes geregelt ist, zu Lasten des Käufers.
3.3. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß, die auf der Schwankung von Wechselkursen, Lohn- oder  Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Käufer weitergegeben werden.

4. Zahlungsbedingungen   
4.1. Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten  sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht keine Verpflichtung, Schecks - Wechsel als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen.   
4.2. Die Firma MARKUS BERTRAM behält sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse, Bar- bzw. Euroschecknachnahme oder Barzahlung zu versenden bzw.  zur Abholung freizugeben, auch wenn anders lautende Lieferverträge geschlossen sind.  Der Firma MARKUS BERTRAM steht das Recht zu, einen sich in Verzug befindlichen Käufer  von der jeweiligen Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge abgeschlossen worden sind.    
4.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag an die Zahlstelle (Bankkonto) der Firma MARKUS BERTRAM entgültig gutgeschrieben wurde. Dies gilt besonders für die Einlösung von Schecks.    
4.4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma MARKUS BERTRAM zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen           der Firma MARKUS BERTRAM gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
4.5. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.

5. Lieferungen  
5.1. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt unfrei per Paketdienst, Spedition oder Post. Kosten für die Lieferung trägt der Käufer. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung  abgeschlossen werden.    5.2. Die Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt.   
5.3. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern.    5.4. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen/Teillieferungen berechtigt.    
5.5. Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens vier Wochen beträgt, zu liefern.          
 Nach dieser Frist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.    
5.6. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweilige Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer 4 Wochen.

6. Abnahme    
6.1. Der Käufer hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und abzunehmen.